Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-1 (1) Abwasser ist
Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-2 (2) Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Zur Abwasserbeseitigung gehört auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-3 (3) BVT-Merkblatt ist ein Dokument, das auf Grund des Informationsaustausches nach Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) für bestimmte Tätigkeiten erstellt wird und insbesondere die angewandten Techniken, die derzeitigen Emissions- und Verbrauchswerte sowie die Techniken beschreibt, die für die Festlegung der besten verfügbaren Techniken sowie der BVT-Schlussfolgerungen berücksichtigt wurden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-4 (4) BVT-Schlussfolgerungen sind ein nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU von der Europäischen Kommission erlassenes Dokument, das die Teile eines BVT-Merkblatts mit den Schlussfolgerungen in Bezug auf Folgendes enthält:
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-5 (5) Emissionsbandbreiten sind die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/54#abs-6 (6) Die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte sind der Bereich von Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer besten verfügbaren Technik oder einer Kombination von besten verfügbaren Techniken entsprechend der Beschreibung in den BVT-Schlussfolgerungen erzielt werden, ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen.
Wird zitiert von 131 Entscheidungen zu § 54 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2021 – 10 S 2566/19
- VG Sigmaringen, 10.04.2019 – 5 K 1924/18Zitiert von 1
- OVG NRW, 17.02.2017 – 15 A 687/15Zitiert von 9
- VG Potsdam, 23.12.2025 – VG 8 L 1123/25
- VG Bayreuth, 07.11.2024 – B 7 K 23.309
- BVerwG, 23.06.2022 – 7 C 3/21Transport von Klärschlamm in einem Saug- und Pumpfahrzeug
Zuletzt entschieden
- VG Potsdam, 13.07.2026 – VG 8 L 651/26Anspruch auf dezentrale Abwasserbeseitigung ohne Pflicht zur eigenständigen privatrechtlichen Beauftragung eines Fachbetriebs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Schleswig, 15.12.2025 – 6 LA 135/24
- VG Cottbus, 27.11.2025 – VG 6 K 1860/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.04.2013 Ausfertigung
§ 54 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I 734)
BGBl. 2013 I S. 734
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.